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Versicherungsumfang |
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Soll eine Betriebsunterbechung als Folge eines Cyberangriffs versichert sein? |
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Mit dieser Deckungserweiterung gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für Schäden durch Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebes infolge- eines unbefugten Eingriffs Dritter in die IT-Systeme - eines unbefugten Angriffs Dritter mit dem Ziel die IT Systeme zu unterbrechen - einer Infektion eines IT-Systems durch Schadsoftware (inbs. Viren, Schadcodes u. Trojaner).
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Soll eine Expressung im Zusammenhang mit einem angedrohten oder bereits erfolgten Cyberangriff mitversichert sein? |
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Mit dieser Deckungserweiterung gewährt der Versicherer Versicherungsschutz im Falle der Erpressung durch Dritte im Zusammenhang mit angedrohten oder bereits erfolgter Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Blockierung und den Mißbrauch- der IT Systeme (insb. Computer, Server, Mobiltelefone - der Programme (insb. Betriebssysteme, Datenbanken, Verwaltungssoftware) - der elektronischen Daten (insb. Auftragsdaten, Kundendaten, Personendaten)
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Sollen Schäden im Zusammenhang mit Kreditkarten und anderen Bezahlsystemen durch Cyberangriffe mitversichert sein? |
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Mit diesem Modul gewährt der Versicherer Versicherungsschutz bei dem Verstoß gegen Vertragspflichten von Kreditkartenver- arbeitungsvereinbarungen und anderer Vereinbarungen im Zusammenhang mit Bezahlsystemen (z.B. ec-Karten) oder Zahlungsprozessoren, die den Schutz personenbezogener Daten beszwecken infolge- eines unbefugten Eingriffs Dritter in die IT-Systeme - eines unbefugten Angriffs Dritter mit dem Ziel die IT Systeme zu unterbrechen - einer Infektion eines IT-Systems durch Schadsoftware (inbs. Viren, Schadcodes u. Trojaner).
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Sollen Schäden durch Vermögensdelikte (z.B. Betrug und Unterschlagung) durch Dritte und Mitarbeiter mitversichert sein? |
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Mit diesem Modul gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für Schäden durch Vermögensdelikte, die vorsätzlich durch Dritte oder mitversicherte Personen (z.B. Mitarbeiter), die jedoch keine Repräsentanten des versicherten Unternehmens sind, begangen wurden (z.B. Betrug). Versicherungsschutz wird zudem gewährt, wenn mitversicherte Personen, nicht jedoch Repräsentanten, arglistig von Dritten getäuscht und dadurch zu Lasten des versicherten Unternehmens irrtümliche Zahlungstransaktionen oder Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden (sog. Social Engineering Schaden).
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Sollen Schadensersatzansprüche gegen Sie mitversichert sein, die auf einem Verstoß gegen IT-Sicherheitsverpflichtungen oder Datenschutzbestimmungen beruhen? |
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Mit diesem Modul gewährt der Versicherer Versicherungsschutz, wenn das versicherte Unternehmen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird, der auf einen der folgenden Verstöße beruht:- Verstöße gegen Cyber-Sicherheit - Verstöße gegen den Datenschutz - Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten und Datenvertraulichkeitserklärungen
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Hatten sie in den letzten 5 Jahren mind. 1 Schadensfall: |
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Ohne die mit (*) gekennzeichneten Angaben können wir Ihre Anfrage leider nicht
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Ja, ich habe die AGB und die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert (Ohne Ihr Einverständnis können wir Ihre Anfrage leider nicht bearbeiten!) |
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